Taxitarif der Stadt Rüsselsheim
Aus der Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Stadt Rüsselsheim:
§ 2 Beförderungsentgelte
(1) Das Beförderungsentgelt setzt sich, unabhängig von der Zahl der zu befördernden Personen, aus dem Grundpreis, dem Entgelt für die gefahrene Wegstrecke (Kilometerpreis), dem Wartezeitpreis und den Zuschlägen zusammen.
Grundpreis: € 2,50
Fahrpreis pro km montags bis freitags von 6.00 bis 22.00 Uhr: € 1,80
(Die Schalteinheit des Fahrpreisanzeigers beträgt für jede angefangene Teilstrecke je 55,56 m: € 0,10)
Fahrpreis pro km montags bis freitags von 22.00 bis 6.00 Uhr, samstags, sonn- und feiertags von 0.00 bis 24.00 Uhr: € 1,90
(Die Schalteinheit des Fahrpreisanzeigers beträgt für jede angefangene Teilstrecke je 52,63 m: € 0,10)
Wartezeit pro Stunde (einschließlich verkehrsbedingter Wartezeiten) montags bis freitags von 6.00 bis 22.00 Uhr: € 27,00
(Die Schalteinheit des Fahrpreisanzeigers beträgt für jede angefangene Zeiteinheit je 13,3 Sekunden: € 0,10)
Wartezeit pro Stunde (einschließlich verkehrsbedingter Wartezeiten) montags bis freitags von 22.00 bis 6.00 Uhr: € 30,00
(Die Schalteinheit des Fahrpreisanzeigers beträgt für jede angefangene Zeiteinheit je 12,00 Sekunden: € 0,10)
(2) Nr. 1 Ein Entgelt für die Anfahrt bzw. Rückfahrt wird nicht erhoben.
Nr. 2 Kann eine Fahrt nach Auftragserteilung durch den Fahrgast und Bereitstellung des Fahrzeugs durch den Fahrzeugführer aus Gründen nicht ausgeführt werden, die der Fahrgast zu vertreten hat, so ist ein Betrag von € 4,00 zu vergüten.
Nr. 3 Wird eine Fahrt ausgeführt, für die ein Großraumtaxi ab einer Personenzahl von 5 Personen erforderlich ist, ist ein einmaliger Zuschlag von € 5,00 zu erheben.
§ 3 Zuschläge
Die Beförderung von Kleingepäck bis 20 kg ist frei. Für Gepäck über 20 kg wird ein Zuschlag von € 0,25, für lebende Tiere (Blindenführhunde sind frei) je ein Tier ein Zuschlag von € 0,25 erhoben.
Zuschläge müssen auf dem Fahrpreisanzeiger ausgewiesen werden.